Allgemeine Geschäftsbedingungen für Livemusikbuchungen



Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, Unklarheiten im Vorfeld zu beseitigen, damit der Veranstalter/die Interessenten und die Musikgruppe eine klare Vorgangsweise über den Veranstaltungsablauf erhalten. **Bitte beachten Sie, dass für Hochzeiten andere als die unten aufgeführten Konditionen gelten, diese werden dem Brautpaar im Rahmen der Vertragsbestätigung übermittelt.

Die Parteien werden in dem folgenden Text als Veranstalter (der Anfragende) und die Band The Acoustic Band genannt.

1. Anfragen & Vorreservierungen
Sämtliche Anfragen sind absolut kostenlos und unverbindlich. Sofern die Band zum angegebenen Termin frei ist, erhält der Veranstalter ein Angebot, in welchem die Rahmenbedingungen (wie Ort, Spieldauer, Pausen, Musikwünsche) angeführt sind. Mit Erhalt des Angebotes ist ihr Termin kostenlos „vorreserviert“. Diese Vorreservierung ist für 14 Tage aufrecht und der Veranstalter sollte den Termin nun definitiv abklären und The Acoustic Band über eine fixe Reservierung informieren. Sollte zwischenzeitlich bei der Musikgruppe eine weitere Anfrage zum gleichen Zeitpunkt einlangen, so ist dies mit dem Veranstalter innerhalb von 24 Stunden abzuklären. Während dieser Zeit hat der Veranstalter auch noch das „Vorkaufsrecht“. Das heisst aber: Sollte der Veranstalter erst nach diesen 24 Stunden auf die E-Mail antworten, dann kann dieser Termin an den neuen Interessenten vergeben werden. Ist ein Termin nur vorreserviert, kann während dieser 14 Tage selbsterständlich ohne Angaben von Gründen eine kostenlose Absage durchgeführt werden.

2. Vertragsabschluss
Ein Engagement zwischen dem Veranstalter und der Band kommt nur schriftlich (E-Mail/SMS/WhatsApp) zu Stande. Terminreservierungen gelten nicht als Auftrag. Bei einer Zusage stellt The Acoustic Band eine Buchungsbestätigung aus, in welcher alle relevanten Daten enthalten sind. Der Veranstalter erhält diese Buchungsbesätigng per E-Mail zugesandt, welche er nach Durchsicht unterzeichnet und diese wiederum per E-Mail oder auf dem Postweg an The Acoustic Band übermittelt. Somit ist das Engagement fixiert. Wünscht der Veranstalter nach Fixierung der Vereinbarung eine Änderung der Rahmenbedingungen (z.B. Spieldauer, Pausen, Ortswechsel etc.), muss dies ebenfalls schriftlich festgehalten werden und kann auch eine Änderung des Preises mit sich ziehen.

3. Spielzeit
Die Musiker der Band verpflichten sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten. Dies gilt für den Beginn und die Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen der Band. Verspätungen, Wartezeiten, Ablaufänderungen und notwendige Umbauzeiten bei Regen, die nicht von der Band verschuldet werden, gehen zu Lasten des Veranstalters (z.B. Verkürzung der Spielzeit oder Aufpreis).

4. PKW
Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass die Band freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen hat.
Der Veranstalter stellt einen Abstellplatz für einen PKWs in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes (max. 100 Meter) kostenlos zu Verfügung.

5. Verpflegung
Die Verpflegung (eine warme Mahlzeit, Bier, Wein und alkoholfreie Getränke) der Band vor, während und nach dem Auftritt geht zu Lasten des Veranstalters.

6. Sicherheit der Musikgeräte und Künstler
Der Veranstalter hat für die Sicherheit der Künstler und deren Geräte zu sorgen. Für Schäden, die nicht durch ein Verschulden der Musiker entstehen, haftet zur Gänze der Veranstalter.


7. Vertraglichen Verpflichtungen

Krankheit, höhere Gewalt und technisches Gebrechen entbinden die Musiker von den vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Absage aus o.g. Gründen verpflichtet sich die Band, bei der Suche nach einer Ersatzband behilflich zu sein. Hierfür hat die Band Kontakte zu einem Netzwerk aus über mehrere Bands.
 

8. Auftrittsbeginn

Verzögert sich der vereinbarte Auftrittsbeginn oder wird der Auftritt unterbrochen (z.B. durch Spiele, Einlagen, Reden, etc.) bleibt das vereinbarte Auftrittsende gleich. Die Gage bleibt unverändert. Selbiges gilt für ein verfrühtes Ende der Veranstaltung.


9. Bühnen-Equipment

Ohne ausdrückliche Genehmigung der Musiker ist es niemandem erlaubt, Bühnen-Equipment (Mikrofone, Instrumente, etc.) zu verwenden. Nach vorheriger Absprache ist dies möglich. Die endgültige Entscheidung obliegt den Musikern. Das Hausrecht auf der Bühne haben die Musiker.

10. Kündigung, Vertragsauflösung
Ein Rücktritt von dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber bedingt eine Abstandszahlung der Gage wie folgt:
-Rücktritt bis 4 Monate vor Leistungsbeginn: 0%
-Rücktritt bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
-Rücktritt bis 8 Tage vor Leistungsbeginn: 60%
-Rücktritt nach dem 8. Tag vor Leistungsbeginn 90%
-Rücktrtt innerhalb vom 24 Stunden der Leistung: 100%
Im Falle der Verhinderung eines Band Mitglieds (z.B. wegen Krankheit, Unfall) ist die Band bemüht gleichwertigen Ersatz zu organisieren. Eine Verpfichtung zur Einhaltung des Vertrages besteht in diesem Fall nicht.

11. Datenschutz
Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, dass Kontaktdaten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen in unserer Datenbank gespeichert werden dürfen. Eine Weitergabe der Kontaktdaten an Dritte erfolgt nicht. Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.

12. Gerichtsstand
Der Veranstalter erkennt diese AGB in vollem Umfang bei Vertragsabschluss an.